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Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

AKADiS Büro + Bastelwelt
Anne Siegfried Hauptstraße 48 D-53804 Much
EMail: vertrieb@akadis.de
Telefon: 02245-600345

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Alle genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Anbieterkennzeichnung:

AKADiS Büro + Bastelwelt

Anne Siegfried Kreuzkapelle 25 D-53804 Much
www.akadis.de
Tel.: 02245. 600 345
Ust.-Id.: DE 228674215




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Allgemeine Geschäftsbedingungen AKADiS
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. AKADiS ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit Aufgabe seiner Bestellung erklärt sich der Käufer mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden.


§ 1 Informationspflichten des Käufers

(1) Der Käufer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (Angaben des Bestellformulars) nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. Name, Adresse, eMail-Adresse) hat uns der Käufer bei laufender Bestellung unverzüglich, sonst vor der nächsten Bestellung mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen und zur Sperrung unseres Online-Shops für diesen Käufer berechtigt.

(2) Der Käufer gewährleistet, dass die von ihm angegebene eMail-Adresse erreichbar ist. Wird der Empfang von eMails aufgrund Weiterleitungen, Stillegung oder Überfüllung des Kontos gehindert, stehen uns die Rechte gem. Abs. (1) zu.

(3) Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung erhält der Käufer von uns per eMail eine Eingangsbestätigung. Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, wenn er diese Bestätigung nicht zeitnah erhalten hat.


§ 2 Vertragsabschluß und Widerruf

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er den Inhalt seines Warenkorbes erwerben möchte (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen durch Auslieferung der Ware, gesonderte Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise ganz oder teilweise anzunehmen. Mit unserer ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung kommt der Kaufvertrag zustande, soweit unsere Annahmeerklärung reicht. Zur Annahme von Bestellungen sind wir in keinem Fall verpflichtet.

(2) Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht unsere Erklärung vor, sofern die Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu bewerten ist.

(3) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.

(4) Der Käufer ist innerhalb der gesetzlichen Fristen berechtigt, seine Bestellung zu widerrufen und bereits erhaltene Ware zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in angemessener Form geprüft, haben wir keinen Anspruch auf Wertersatz.


§ 3 Preise

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise.

(2) Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen deutschen Mehrwertsteuer zuzüglich der ausgewiesenen Versandkosten - diese sind abhängig von Größe und Gewicht der zu transportierenden Ware und werden in der Auftragsbestätigung gesondert aufgeführt. Der Regelpreis beträgt z.Z. 4,95 EUR.

(3) Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.


§ 4 Lieferungen, Höhere Gewalt

(1) Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich insbesondere nach den Lieferfristen unserer Zulieferer. Werden unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich, ohne daß wir darauf gesondert hinweisen, wenn und soweit der Käufer die Zahlungsart (Vorauskasse) gewählt hat, aber keine Zahlung leistet.

(3) Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorsehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden den Käufer unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über unsere regelmäßigen Lieferfristen hinaus, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Annahmeverzug

(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von € 25,00. Wir sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, daß keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.

(2) Treten wir infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, sind wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 6 Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse oder bei Abholung bar zahlbar soweit nichts anderes vereinbart ist. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse.

(2) Im Fall der Vorauskasse ist die Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Bestätigung des Bestellungseingangs zu leisten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns. Bei späterer Zahlung werden wir den Käufer unverzüglich informieren, wenn wir seine Bestellung (z. B. wegen zwischenzeitlicher Preiserhöhungen) nicht mehr annehmen, und den gezahlten Betrag zurück überweisen. Dasselbe gilt insoweit, als wir eine Bestellung auch bei fristgerechter Zahlung nur teilweise oder gar nicht annehmen.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

(4) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.


§ 7 Gewährleistung

(1) Alle Bilder, die wir in der Online-Präsentation nutzen, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Beschaffenheitsangaben sind nur dann im Sinne des § 443 BGB garantiert, wenn wir ausdrücklich in Textform eine entsprechende Garantie erklären. Beschaffenheitsänderungen der Artikel vor der Auslieferung bleiben vorbehalten, soweit sie die Qualität der Ware nicht oder nur in geringem Umfang beeinflussen. Im übrigen gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit der Ware, nicht jedoch eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen.

(3) Unsere Produkte sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, stehen wir nicht ein.

(4) Offensichtliche Mängel der Ware sind uns unverzüglich nach der Lieferung in Textform anzuzeigen, anderenfalls entfallen unsere diesbezüglichen Gewährleistungspflichten. Offensichtliche Transportschäden sind bei der Anlieferung gegenüber der Transportperson zu rügen und zu protokollieren. Bei erheblichen Transportschäden ist die Annahme der Ware zu verweigern. Bei jeder Mängelrüge hat der Käufer die beanstandete Ware mit vollständigem Zubehör sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, unter Angabe der Modell- und Seriennummer und verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Die Ware ist in der Originalverpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpackung auf unsere Kosten zurückzusenden.

(5) Der Käufer ist verpflichtet, vor der Rücksendung die auf der Ware befindlichen Daten zu sichern. Wir haften nicht für den Datenverlust auf Geräten, die an uns zurückgeschickt werden.

(6) Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl. Hat der Käufer der defekten Ware bei der Rücksendung nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über. Tritt der Käufer aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis von unserer Gutschrift abgezogen.

(7) Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schicken wir die beanstandete Ware an den Käufer zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, daß unser Aufwand tatsächlich geringer war. Wir können die Rücksendung der Ware von der Bezahlung unserer Rechnung abhängig machen.

(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Anlieferung der Ware.

(9) Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.

(10) Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.

(11) Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen.


§ 8 Haftung

Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Soweit wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt unsere Ware unser Eigentum. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erhalten wir Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware bzw. die in unserem Miteigentum stehende Sache unentgeltlich für uns. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der in unserem (Mit)Eigentum stehenden Waren sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.


§ 10 Lizenzen

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.


§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zustimmen. Wir sind zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.


§ 12 Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes § 33 (BDSG) zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten - selbstverständlich vertraulich behandelt.


§ 13 Schlußbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von AKADiS (Siegburg).

(2) Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.


§ 14 Hinweise zu Verordnungen

Hinweis nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) 01.01.2009

Hinweis auf die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gem. § 12 BattV. (sog. Batterieverordnung)

Hinweis auf die Elektroschrott-Verordnung

Hinweis zur Verpackungsverordnung zum 01.01.2009
Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV haben wir uns dem Rücknahmesystem Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland AG, Köln angeschlossen. Die Entsorgung der von uns mit Waren befüllten Verkaufsverpackungen, die an Endverbraucher abgegeben werden, haben wir hiermit erfüllt. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter: www.gruener-punkt.de


Hinweis auf die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gem. § 12 BattV. (sog. Batterieverordnung)

Zum Lieferumfang der von dem Verkäufer verkauften Waren können Batterien gehören. Als Endverbraucher sind Sie nach der Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien verpflichtet. Sie können deshalb Batterien aus Waren, die Sie bei dem Verkäufer erworben haben, entweder unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen oder im Handel vor Ort in Ihrer unmittelbaren Umgebung abgeben oder unentgeltlich an den Verkäufer zurücksenden durch kostenlose Rücksendung oder frankierte Rücksendung mit nachträglicher Portovergütung. Batterien, zu deren Rückgabe Sie verpflichtet sind, werden durch ein Zeichen gekennzeichnet, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber oder Pb für Blei).

Cd = Batterie enthält Cadmium
Hg = Batterie enthält Quecksilber
Pb = Batterie enthält Blei


Annahmestelle nach BattV:
Adresse:
BÜRO + BASTELWELT - Anne Siegfried
Kreuzkapelle 25
53804 Much


Hinweis auf die Elektroschrott-Verordnung
Am 24.03.2006 trat eine neue Regelung in Kraft: Verbraucher können und sollen ab diesem Stichtag ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind dann für die weitere Entsorgung zuständig. Außerdem dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Elektrogeräten nicht mehr verwendet werden.

Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir nur Ware von Herstellern mit einer gültigen WEEE-Registrierung beziehen. Da wir die Waren nicht in Verkehr bringen sondern nur weiter vertreiben, sind wir nicht zur Rücknahme verpflichtet. Ihre ausgedienten Geräte geben Sie daher bitte bei einer der kommunalen Sammelstellen ab, was für Endverbraucher kostenlos erfolgt.

Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)


1. Ziele des Gesetzes
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung, durch Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten und die Verringerung des Schadstoffgehalts der Geräte. Bezogen auf ganz Deutschland sollen aus privaten Haushalten mindestens 4 kg Altgeräte pro Einwohner und Jahr gesammelt werden. Durch das Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Neugeräten sollen Belastungen für Umwelt und Gesundheit von vornherein vermieden werden und Entsorgungsprobleme gar nicht erst entstehen. Die Verpflichtung, für die Entsorgung, d.h. für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Geräte Verantwortung zu übernehmen, soll die Hersteller dazu zwingen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in ihre Kalkulation einzubeziehen.


2. Aufgaben der Hersteller
Sämtliche Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland müssen sich registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie eine Garantie nachweisen, dass die Finanzierung der Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte gesichert ist, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können. Die Registrierungs- und Garantiepflicht soll ausschließen, dass Hersteller wettbewerbswidrig Geräte in Verkehr bringen, ohne ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten ("Trittbrettfahren") nachzukommen. 2 Die Hersteller haben Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die die Kommunen aus privaten Haushalten gesammelt haben, zurückzunehmen. Hierzu haben sie den Kommunen die Behältnisse zur Aufnahme der Altgeräte an den Sammelstellen zur Verfügung zu stellen und die Behältnisse unverzüglich abzuholen, wenn eine bestimmte Menge in einer Altgerätegruppe erreicht ist. Die anschließende Behandlung, Wiederverwendung oder Entsorgung hat der Hersteller selbst zu organisieren und darüber Nachweise zu führen. Bei der Behandlung sind bestimmte ökologische Standards (Prüfen der Wiederverwendbarkeit, Entfernen aller Flüssigkeiten in den Geräten, schadstoffhaltiger Stoffe und Bauteile, Einhalten des Standes der Technik) zu Separieren erfüllen. Bei der Entsorgung sind konkrete Recycling- und Verwertungsquoten zu erreichen. Zusätzlich zur kommunalen Erfassung der Altgeräte ist eine freiwillige Rücknahme durch Vertreiber und die Einrichtung freiwilliger Rücknahmesysteme der Hersteller möglich. Für die Entsorgung von Altgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich sind die Hersteller verantwortlich, soweit es sich um Elektro- oder Elektronikgeräte handelt, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden. Für die bereits vor dem 13. August 2005 auf dem Markt befindlichen Geräte ist der Besitzer verantwortlich. Abweichende Vereinbarungen sind in beiden Fällen möglich. Die Hersteller werden verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle einzurichten. Die Gemeinsame Stelle ermittelt die Grundlagen zur Festlegung der Abholmenge durch die einzelnen Hersteller und zur gleichmäßigen zeitlichen und regionalen Verteilung der Abholpflicht auf alle Hersteller. Sie erhebt ferner die Daten, u.a. über in Verkehr gebrachte, zurückgenommene, verwertete Geräte, und meldet sie den staatlichen Stellen. Darüber hinaus enthält das ElektroG Regelungen über die Konzeption von neuen Elektro- und Elektronikgeräten. Elektro- und Elektronikgeräte, die erstmals nach dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden, dürfen bestimmte gefährliche Stoffe (Schwermetalle wie Blei Quecksilber, Cadmium) nicht mehr enthalten. Bereits ab dem 13. August 2005 dürfen nur noch solche Geräte in Verkehr gebracht werden, bei denen eine Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale verhindert wird.


3. Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind weiterhin zuständig für die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten. Die Ausgestaltung der Sammlung liegt weitgehend im Ermessen der Kommunen. Jedenfalls haben sie sicherzustellen, dass private Haushalte Altgeräte unentgeltlich abgeben können (Bringsystem). Die Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und die Kombination mit Holsystemen ist an der Bevölkerungsdichte, den sonstigen örtlichen Gegebenheiten sowie dem abfallwirtschaftlichen Ziel einer möglichst hohen Erfassung auszurichten. Kleinere Gemeinden können auch eine gemeinsame Sammelstelle einrichten. Auch ein Händler, der ein Altgerät (z.B. eine Waschmaschine) aus einem privaten Haushalt übernommen hat, darf dieses bei der Sammelstelle der jeweiligen Kommune unentgeltlich abgeben. Die Aufwendungen für die Sammlung dürfen die Kommunen über Abfallgebühren refinanzieren. Die Kommunen stellen die gesammelten Altgeräte sortiert in fünf Gruppen (Behältnissen) zur Abholung durch die Hersteller bereit. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach entsorgungstechnischen Gesichtspunkten. So sind z.B. Kühlschränke von Bildschirmgeräten getrennt zu halten. Die Kommunen können Altgeräte auch selbst entsorgen oder durch beauftragte Dritte entsorgen lassen: Wenn sie dies der Gemeinsamen Stelle drei Monate vorher ankündigen, können sie die gesamten Altgeräte einer Gruppe für mindestens ein Jahr von der Bereitstellung zur Abholung ausnehmen. In diesem Fall müssen sie auch dafür sorgen, dass die Anforderungen an die Behandlung und Verwertung eingehalten werden.

4. Organisation
Die Aufgaben "Registrierung", "Abholkoordinierung" und "Anordnung der Behältergestellung" weist das ElektroG dem Umweltbundesamt als "zuständiger Behörde" (Zentrales Register) zu. Es ist aber vorgesehen, dass das Zentrale Register diese Aufgaben im Wege der Beleihung auf die Gemeinsame Stelle der Hersteller überträgt. Damit werden alle für die Durchführung des Gesetzes wichtigen Funktionen bei der Gemeinsamen Stelle gebündelt, angefangen von der Registrierung der Hersteller, der Prüfung der Entsorgungsgarantie, der Sammlung aller notwendigen Daten, der Ausstattung der Kommunen mit den Abholbehältnissen, der Berechnung der Abholmengen der Hersteller bis zur Anordnung der Abholung. Auf diese Weise wird es den Herstellern ermöglicht, die Wahrnehmung ihrer Entsorgungsverantwortung möglichst effizient selbst zu organisieren. Die Vollzugsbehörden der Länder werden weitgehend von Überwachungs- und Kontrollaufgaben verschont. Die betroffenen Wirtschaftskreise haben im August 2004 die Stiftung "Elektro-Altgeräte- Register" mit Sitz in Fürth/Bayern gegründet. Sie soll künftig die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle der Hersteller wahrnehmen und für eine Beleihung durch das Umweltbundesamt zur Verfügung stehen.

Stand: Januar 2010

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